„Wir können nicht anordnen, dass eine Auslandsdienstreise nicht stattfinden darf“
„Anzeigepflicht für Dienstreisen ins Ausland“ – diese ZUV-Info vom 3. April sorgt für Unruhe in der Universität. Der Hinweis mit der Nummer 473/2019 aber ist wichtig, denn alle Beschäftigten, die zeitweilig im Ausland dienstlich tätig sind, müssen die sogenannte A1-Bescheinigung mit sich führen. Das gilt nicht nur für Beschäftigte der MLU. Was es damit auf sich hat und warum das Ganze auch die Verwaltung in die Zwickmühle bringt, erklärt Kanzler Markus Leber im Interview. Artikel lesen