Zusätzliche Lernräume vom 27. Februar bis zum 3. März
Für das Juridicum gilt seit 6. Februar die folgende Sonderregelung: Um Jura-Studierenden Zugang zu Präsenzliteratur gewähren zu können, stehen die Arbeitsplätze im Juridicum in der vorlesungsfreien Zeit nur Studierenden zur Verfügung, die im Juristischen Bereich eingeschrieben sind. Studenten anderer Fachrichtungen werden gebeten, die zusätzlichen Lernräume, die Universitäts- und Landesbibliothek sowie facheigene Bibliotheken zu nutzen.
Vom 27. Februar bis zum 3. März stehen als Lernräume zur Verfügung:
Zugang Juridicum: Nicht-Juristen, die auf Bücher aus dem Juridicum angewiesen ist, können die Bibliothek ebenfalls nutzen, wenn sie an der Aufsicht einen Nachweis dafür vorlegen, dass sie an einer Prüfung/einem Seminar mit Jura-Anteil teilnehmen (bspw. Studienbescheinigung aus dem Löwenportal). Weitere Bibliotheken in der Nähe: Universitäts- und Landesbibliothek (täglich bis 23 Uhr geöffnet) Zweigbibliotheken (Überblick auf der Karte)
Aktuelle Informationen: Eine aktuelle Übersicht der Lernräume am Universitätsplatz gibt es auch auf StudIP. Bei weiteren Fragen zu Details der Regelung wenden Sie sich bitte an das Dekanat des Juristischen Bereichs.