Jura-Studierende erhalten Nachwuchspreis für gute Gesetzgebung

Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung e.V. vergibt seit vielen Jahren einen Preis für gute Gesetzgebung auch mit dem Ziel, neben der allgegenwärtigen Kritik an Gesetzen zu zeigen, wie man es richtig macht. In diesem Jahr wurde zum ersten Mal ein Nachwuchspreis ausgelobt. Dabei wurden Studierende der Rechtswissenschaften eingeladen, einen Gesetzentwurf zum Thema „Sicherung der anwaltlichen Rechtsberatung in ländlichen Räumen“ zu erarbeiten. Das Thema beschäftigt unter anderem den Deutschen Anwaltsverein und die Rechtsanwaltskammern seit mehreren Jahren, weil immer mehr Anwaltskanzleien in ländlichen Räumen geschlossen werden oder keine Nachfolger finden.
Den überzeugendsten Entwurf hat nach Ansicht der Jury ein Team des Juristischen Bereichs der Martin-Luther-Universität eingereicht. Karl Robert Ahrend, Ann Christin Reckel und Catharina Rottschäfer konnten sich über das Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro freuen, das die renommierte Rechtsanwaltsgesellschaft Redeker Sellner Dahs bereitgestellt hat. Ihr Vorschlag überzeugte vor allem dadurch, dass er mit Anreizen arbeitete und keinen hohen Bürokratieaufwand erzeugt. Die Preisverleihung fand am Montag, 10. November, im Gustav-Heinemann-Saal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher unter Mitwirkung von Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig durch den Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung und Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Günter Krings statt. Dabei wurde auch der Wunsch geäußert, dass sich die Juristenfakultäten auch in der Ausbildung von Legisten durch Lehrangebote zur Gesetzgebungslehre engagieren, wie es an der Martin-Luther-Universität seit einigen Jahren der Fall ist.