Flüchtlingsrecht: Jura-Studierende erreichen Finale von Moot Court

31.01.2022 von Michelle Bohley in Campus, Studium und Lehre
Ein Studierenden-Team der Universität hat sich im weltweiten Vorentscheid für die Finalrunde bei der International Migration and Refugee Law Moot Court Competition qualifiziert. Sie findet im März in Gent statt. Der fiktive Fall befasst sich mit einem geflüchteten Syrer.
Erfolgreich beim Moot Court: Emma Corberó Buck, Malte Sandmann, Annika Becht und Marie Rapp (von links).
Erfolgreich beim Moot Court: Emma Corberó Buck, Malte Sandmann, Annika Becht und Marie Rapp (von links). (Foto: Philipp Schäper)

Im schriftlichen Vorentscheid hat das hallesche Team, bestehend aus den Jura-Studierenden Annika Becht, Emma Corberó Buck, Marie Rapp und Malte Sandmann, den fünften Platz unter den weltweit Teilnehmenden belegt, nur wenige Punkte hinter den Führenden. Der Moot Court startete Anfang Oktober 2021 und hat die Bearbeitung eines flüchtlingsrechtlichen Falls zur Aufgabe. Inhaltlich geht es um den Schutzantrag eines minderjährigen Syrers, der in den fiktiven Staat Kalakuta geflohen ist. Er fürchtet, in Syrien wegen seiner Zugehörigkeit zu der terroristischen Oppositionsgruppe HTS, dem Nachfolger der Al-Qaida nahen Organisation Al-Nusra, verfolgt zu werden. Nachdem sein Bruder, der ihn dazu verleitete, sich der Terrororganisation anzuschließen, verschwand, verließ er HTS und Syrien im Jahr 2020 und machte sich auf den Weg nach Kalakuta, wo er internationalen Schutz beantragt.

Die Studierenden hatten den Fall aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und praxisnah zu bearbeiten. Zwei der „Mooties“ schlüpfen dabei in die Rolle der Anwältin und des Anwalts des Syrers, indem sie in ihrer Klageschrift darstellten, warum der Staat Kalakuta dem Mandanten einen Schutzstatus zuerkennen sollte. Dabei wurden sie mit vielen praktisch relevanten Problemen konfrontiert, beispielsweise damit, wie schwer es eigentlich ist, zuverlässige Informationen über die Lage in anderen Ländern zu bekommen und rechtlich zu verwerten. Die anderen beiden Studierenden erwiderten die Klageschrift, nahmen also die Rolle des beklagten Staates an. Ihr Ziel war es somit, zu rechtfertigen, warum der Syrer in Kalakuta gerade keinen Schutzstatus bekommen sollte. Schwierig für die Studierenden war vor allem, völlig losgelöst von den eigenen Wertvorstellungen gegen ein Bleiberecht des Betroffenen zu argumentieren.

In der Finalrunde des erst zum zweiten Mal ausgetragenen Moot Courts wird es nun um die mündliche Verhandlung des Falls gehen. Diese wird vom 16. bis 18. März 2022 an der Universität Gent in Belgien stattfinden. Alle Beteiligten freuen sich auf die wertvolle und seltene Erfahrung, als Studierende den Fall eines Schutzsuchenden vor fiktiven Richterinnen und Richtern verhandeln zu können. Solch ein praktischer Bezug ist für die Studierenden zwar neu, dafür aber umso interessanter. Unterstützt wird das Team am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Nicole Jack, Vugar Ibrahimov und Michelle Bohley.

 

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