Bundesverfassungsrichter spricht über Sammelabschiebungen nach Afghanistan
In seinem Werkstattbericht an der Uni Halle erklärte Ulrich Maidowski die theoretischen Grundlagen des Flüchtlingsrechts. Er ging auf prozessrechtliche Fragestellungen ein und beurteilte diese mit Blick auf das Verfassungsrecht. Vordergründig benannte und diskutierte er hierbei konkrete Probleme bei der Tatsachenermittlung im Verwaltungsprozess. Denn wegen prozessrechtlicher Vorgaben müssen Gerichte den Sachverhalt ermitteln, wenn sie über die Durchführbarkeit von Abschiebungen entscheiden. Dies stellt die zuständigen Richter vor das Problem, sich unter anderem einen „tagesaktuellen Eindruck“ von der Gefahrenlage in Afghanistan verschaffen zu müssen.
In der Praxis greifen Verwaltungsrichter im Flüchtlingsrecht deshalb auf die Expertise von sachverständigen Gutachtern zurück. Sachverständige erforschen und bewerten die tatsächlichen Umstände in den Herkunftsländern etwa im Hinblick auf die humanitäre Lage oder mögliche Gefahrenquellen, die für abgelehnte Asylbewerber bei der Rückkehr bestehen können. Wie dies im Arbeitsalltag umgesetzt wird, berichtete Friederike Stahlmann vom Max Planck Institut für ethnologische Forschung in Halle. Die Expertin thematisierte die Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit den am flüchtlingsrechtlichen Verfahren beteiligten Richtern und Anwälten. Zudem erörterte sie die besondere Gefahrenlage, die sich für abgelehnte afghanische Asylbewerber ergibt, wenn sie nach einem Aufenthalt in Europa nach Afghanistan zurückkehren.
Diese Perspektive rundete den Vortrag des erfahrenen Verwaltungsjuristen ab, der ab 1990 als Richter am Verwaltungsgericht in Aachen arbeitete. Später war Ulrich Maidowski als Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Westfalen und als Richter am Oberlandesgericht Hamm tätig. Im Jahr 2009 führte ihn sein Weg an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Seit Juli 2014 ist er Richter im zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Neben der juristischen Perspektive auf Afghanistan, verbindet Maidowski auch private Beziehungen zu dem durch Krieg und Terror destabilisierten Land. Seine Schulzeit verbrachte er nicht nur in Hannover und Wolfsburg, sondern auch in Tokyo (Japan) und Kabul (Afghanistan).
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Kontakt: Prof. Dr. Winfried Kluth
Öffentliches Recht
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