Bundesverfassungsrichter spricht über Sammelabschiebungen nach Afghanistan
In den vergangenen Monaten erregten Sammelabschiebungen nach Afghanistan wegen der unsicheren Lage des Landes öffentliches Interesse. Vor allem ein Anschlag in Kabul Ende Mai entfachte die Debatte um die Sicherheit erneut. Doch welche prozessrechtlichen Vorgaben gelten für Sammelabschiebungen nach Afghanistan? Wer schätzt dafür die gegenwärtige Gefahrenlage im Land ein? Darüber sprach Dr. Ulrich Maidowski, Richter am Bundesverfassungsgericht, am Mittwoch, 11. Juli, beim Halleschen Forum Migrationsrecht. Artikel lesen